Glossar Erklärung wichtiger Fachbegriffe
ABC-Analyse
Die ABC-Analyse ist eine Methode zur Bewertung der Umweltrelevanz
von Stoffen und Prozessen. Die Klassifizierung erfolgt durch die Einteilung
in ein dreistufiges Bewertungsraster der Kategorien A, B oder C. A steht
für eine hohe, B für eine mittlere und C für eine geringe
Umweltrelevanz.
Um Mengeneffekte oder die Dauer der Umwelteinwirkungen
zu bewerten, kann ergänzend eine XYZ-Klassifizierung durchgeführt
werden.
Abfall
Mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)
ist der europäische Abfallbegriff in nationales Recht umgesetzt worden.
Kriterien des Abfallbegriffs nach KrW-/AbfG sind:
- es handelt sich um eine bewegliche Sache
- diese ist einer Stoffgruppe nach Anh. I KrW-/AbfG zugehörig
- es besteht ein Entledigungswille.
Ein Entledigungswille liegt vor bzw. ist anzunehmen,
wenn
- die Sache einem Verfahren zugeführt wird, das im KrW-/AbfG (Anh.
I und II) als Beseitigungs- oder Verwertungsverfahren genannt ist
- die Sache keinem Zweck mehr dient
- es um Sachen geht, die ungewollt anfallen (z.B. Schlacken) und der
Zweck der Handlung ist ein anderer
- von der Sache ein Gefährdungspotential ausgeht, das nur durch
ordnungsgemäße Entsorgung unschädlich gemacht werden
kann.
Man unterscheidet zwischen
- Abfällen zur Verwertung: das KrW-/AbfG sieht eine Pflicht
zur Verwertung von Abfällen vor, wenn diese nicht gänzlich
vermieden werden können. Man unterscheidet zwischen stofflicher
und energetischer Verwertung. Beide Verwertungsarten sind prinzipiell
gleichrangig. Die Verwertungspflicht gilt, wenn dies technisch möglich
und wirtschaftlich zumutbar ist, insbesondere wenn für einen gewonnenen
Stoff oder gewonnene Energie ein Markt vorhanden ist oder geschaffen
werden kann.
- Abfällen zur Beseitigung: Abfälle, die nicht verwertet werden,
sind Abfälle zur Beseitigung. Beseitigung umfasst alle Stadien
eines Entsorgungsvorganges vom Bereitstellen und Überlassen der
Abfälle, über das Einsammeln, Befördern, Behandeln und
Lagern bis zur Deponierung oder Verbrennung.
Abfallbilanz
Die Abfallbilanz ist die Basis für ein Abfallwirtschaftskonzept.
Zum Kreis derer, die eine Abfallbilanz erstellen müssen, vgl. Abfallwirtschaftskonzept.
Die Bilanz ist ein Rückblick; durch Bilanzen werden Art, Menge und Verbleib
der Abfälle dokumentiert. Sie ist jeweils für das vergangene Jahr zu erstellen
und jährlich fortzuschreiben.
Abfallwirtschaftskonzept
Abfallwirtschaftskonzepte sind zusammen mit Abfallbilanzen eine wesentliche
Neuerung des KrW-/AbfG.
Jeder Abfallerzeuger, bei dem jährlich mehr als
- 2000 kg besonders überwachungsbedürftige Abfälle insgesamt oder
- 2000 t überwachungsbedürftige Abfälle je Abfallschlüssel
anfallen, muss ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen.
Die Konzepte sind der zuständigen Behörde nur auf Verlangen
zur Auswertung für die Abfallwirtschaftsplanung vorzulegen.
Das Abfallwirtschaftskonzept muss für jeden Standort
aufgestellt werden und zwingend folgende Angaben enthalten: Art, Menge
und Verbleib aller Abfälle zur Beseitigung sowie der besonders überwachungsbedürftigen
und überwachungsbedürftigen Abfälle zur Verwertung; getroffene
und geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung
von Abfällen; Begründung, warum Abfälle nicht verwertet
werden können; vorgesehene Entsorgungswege für die nächsten
5 Jahre; Auslandsentsorgung. Form, Inhalt und sonstige Anforderungen sind
in der Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
präzisiert (AbfKoBiV).
Ablauforganisation
Die Ablauforganisation regelt das Innenleben eines Managementsystems.
Sie dient der Umsetzung externer Forderungen und interner Zielsetzungen
unter Berücksichtigung von räumlichen und zeitlichen Gesichtspunkten.
Die Ablauforganisation beschriebt Arbeitsprozesse, welche zur Erfüllung
der Aufgaben nötig sind und definiert die Schnittstellen, um das
Zusammenwirken mehrerer Aufgabenträger zu koordinieren. Die Ablauforganisation
wird durch Arbeitsanweisungen und Verfahrensanweisungen beschrieben (vgl.
Arbeitsanweisung, Verfahrensanweisung,
Aufbauorganisation).
Abluft
Unter Abluft versteht man alle bei industriellen, gewerblichen und häuslichen
Produktions- und Verteilungsprozessen entstehenden, in die Atmosphäre
entweichenden und die natürliche Zusammensetzung der Luft verändernden
Gase, Rauche, Ruße, Dämpfe, Geruchsstoffe und Stäube.
Abwasser
Bei Abwasser handelt es sich entweder um sanitäres oder um industrielles
Abwasser. Täglich werden große Mengen Wasser in Haushalten
(zum Waschen, Baden, Kochen und zur Spülung der Toiletten), Industrie-,
Handwerks- und Gewerbebetriebe verbraucht. Sanitäres Abwasser enthält
neben Fäkalien vor allem Reinigungsmittel. Industrielles Abwasser
ist je nach Branche sehr unterschiedlich zusammengesetzt. Das Abwasser
wird durch die Kanalisation in eine Kläranlage geleitet, wo es mechanisch
(durch Rechen und Siebe), biologisch und zum Teil auch chemisch gereinigt
wird. Das gereinigte Abwasser wird dann in den sogenannten Vorfluter (z.B.
Fluss) eingeleitet. Als Abwasser gilt auch das von befestigten Flächen
abfließende Regenwasser.
Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
Das Abwasserabgabengesetz verpflichtet den Direkteinleiter (Gemeinden,
Industrie) zur Zahlung einer Abgabe, deren Höhe sich nach Menge und
Belastung des Abwasser richtet. Damit besteht ein Anreiz, Wasser zu sparen
und Abwasserbehandlungsanlagen zu betreiben.
Abwassereinleitung
Das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer (Direkteinleitung) stellt
eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung dar. Die Zulässigkeit
des Einleitens in die öffentliche Kanalisation (Indirekteinleitung)
richtet sich nach der kommunalen Entwässerungssatzung. Abwasser darf
nur eingeleitet werden, wenn die Mindestanforderungen nach dem Stand der
Technik eingehalten werden.
ADR
ADR ist die Abkürzung für "Accord européen
relatif au transport international des marchandises Dangereuses
par Route". Es ist das Europäisches Übereinkommen
über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße.
Das ADR regelt mit seinen Anlagen A und B den grenzüberschreitenden
Transport unter den Mitgliedsstaaten. Die Grundlagen des ADR sind Empfehlungen
der UN.
Agenda 21
Die im Juni 1992 in Rio vom sog. "Erdgipfel" (UNCED = United
Nations Conference on Environment and Development) verabschiedete Agenda
21 - das Aktionsprogramm für das kommende Jahrhundert - enthält
Ziele und Maßnahmen für die Gestaltung und Sicherung einer
lebenswerten (Um)welt für gegenwärtige und künftige Generationen
in allen Bereichen des täglichen Lebens. In 40 Kapiteln werden alle
wesentlichen Politikbereiche einer nachhaltigen Entwicklung angesprochen.
Gefordert wird für alle Staaten eine "dauerhafte Entwicklung
ohne Übernutzung der natürlichen Ressourcen und ohne Vernichtung
der Existenzgrundlagen für kommende Generationen". Als essentielle
Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung werden festgehalten:
soziale und wirtschaftliche Aspekte
die Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen
die Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen
Arbeitsplatzevaluierung
die für die Sicherheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren
ermitteln und beurteilen, dokumentieren und beseitigen
Akkreditierung
Akkreditierung bedeutet Beglaubigung bzw. Bevollmächtigung und meint
hier die Zulassung von Zertifizierstellen. In Deutschland akkreditiert
z.B. die TGA (Trägergemeinschaft Akkreditierung) Zertifizierstellen
für Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme (vgl. Zulassungssystem).
Allgemein anerkannte Regeln der Technik (aaRdT)
In der Technik und im Umweltschutzrecht gebrauchter Begriff,
der diejenigen Prinzipien und Lösungen beschreibt, die in der Praxis
erprobt und bewährt sind und sich daher bei der Mehrheit der Praktiker
durchgesetzt haben (vgl. BAT, Stand
der Technik, Stand von Wissenschaft und
Technik).
Altlast
Unter Altlasten versteht man Altablagerungen oder Alt(industrie)standorte,
bei denen bereits eine Beeinträchtigung der Umwelt eingetreten ist
oder bei denen ein hohes Gefährdungspotential für die Umwelt
vorliegt.
Anlage
Eine Definition für "Anlage" findet sich im Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG). Anlagen im Sinne des BImSchG sind:
- Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen wie z.B. Fabriken,
Gewerbebetriebe, Handelsbetriebe, Bergwerke, Steinbrüche, Werkstätten,
Lagerplätze, Tankstellen, Bauernhöfe, Praxisräume von Freiberuflern.
- Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen
sowie Fahrzeuge, soweit sie nicht der Vorschrift des § 38 BImSchG unterliegen
wie z.B. Baumaschinen und sonstige Arbeitsgeräte, Gartengrillgeräte,
Rasenmäher, Tonwiedergabegeräte.
- Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder abgelagert oder Arbeiten
durchgeführt werden, die Emissionen verursachen können, ausgenommen
öffentliche Verkehrswege.
Arbeitsanweisung
Arbeitsanweisungen sind unternehmensinterne Regelungen zur Einhaltung
interner und externer Normen (insbesondere zu Umwelt, Qualität und
Sicherheit) bei bestimmten Arbeitsvorgängen und Prüftätigkeiten
(z.B. für die Bedienung von Anlagen, die Einhaltung von Grenzwerten
oder das Verhalten bei Abweichungen). Arbeitsanweisungen sind immer arbeitsplatzbezogen
(vgl. Betriebsanweisung, Verfahrensanweisung).
Arbeitsschutz
Unter Arbeitsschutz versteht man die Tätigkeiten, die das Ziel haben,
das Leben und die Gesundheit des Menschen bei der Arbeit zu schützen,
die Arbeit menschengerechter zu gestalten und die Arbeitsumwelt stetig
zu verbessern.
Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)
Das Arbeitsschutzmanagementsystem ist als Teilsystem eines unternehmensübergreifenden
Managementsystems zu verstehen. Es schließt die Organisation, Zuständigkeiten,
Verantwortlichkeiten, Verhaltensweisen, förmliche Verfahren, Abläufe
und Mittel für die Festlegung und Durchführung des Arbeitsschutzes
ein (vgl. BS 8800, OHRIS,
SCC). Analog zu den anderen Managementsystemen
für Qualität und Umweltschutz (ISO 9001, ISO 14001 bzw. EMAS)
vollzieht sich der Aufbau und die Aufrechterhaltung eines AMS nach der
allgemeinen Management-Regel Plan - Do - Check - Act (PDCA).
Audit
Audits sind regelmäßige, formalisierte und systematische Überprüfungsverfahren,
die mit dem Ziel durchgeführt werden, die Wirksamkeit und Vollständigkeit
eines Managementsystems zu überprüfen und um festzustellen,
ob das Umweltmanagementsystem und die Maßnahmen des betrieblichen
Umweltschutzes den geplanten Vorgaben entsprechen. Es sollt nachgewiesen
werden, dass das System voll funktionsfähig ist und die Umweltpolitik
die Ziele und Programme des Unternehmens unterstützt. Dazu wird der
Ist-Zustand erfasst, dieser mit dem Sollzustand verglichen und Schwachstellen
bzw. Verbesserungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Bei der Durchführung
eines Audits werden Dokumente eingesehen, Mitarbeiter befragt und der
Betriebsablauf beobachtet. Als Hilfsmittel kommen in der Regel Checklisten,
Interviewleitfäden und Protokollformblätter zum Einsatz.
Man unterscheidet zwischen der Überprüfung und Bewertung
- der dokumentierten (internen) Vorgaben: System-Audit
- der gesetzlichen (externen) Vorgaben: Compliance-Audit
- der tatsächlich erreichten Verbesserungen in der Umweltleistung:
Performance-Audit.
Auditor, Auditleiter, Auditteam
Ein Auditor ist eine von den zu auditierenden Bereichen unabhängige
Person, die zur Belegschaft des Unternehmens gehört oder aber unternehmensfremd
ist. Die Person muss über eine fachliche Qualifikation zur Durchführung
von Umweltaudits verfügen. Es sind dies insbesondere
- höhere Schulbildung
- Kenntnisse der Normen und gesetzlichen Regelwerke
- praktische Erfahrungen bezüglich Umweltmanagement und Audit
- Methodenbeherrschung
- persönliche Kompetenzen
Der Auditleiter wird von der Geschäftsleitung zur Durchführung
eines Audits bestimmt. In Absprache mit der Geschäftsleitung kann
der Auditleiter weitere Auditoren benennen, die ihn bei der Durchführung
des Audits unterstützen.
Das Auditteam ist eine Gruppe von Auditoren, die mit der Durchführung
eines Audits betraut sind. Das Auditteam kann auch nötigenfalls weitere
Experten umfassen (z.B. Techniker, Juristen).
Die Anforderungen an die Auditoren bzw. an den Auditleiter sind in der
Norm ISO 14012 näher erläutert.
Aufbauorganisation
Die Aufbauorganisation beschreibt die Zustands- und Beziehungsstruktur
eines Unternehmens. Eine Aufbauorganisation entsteht durch die Bildung
von Stellen als kleinste Einheiten der Organisation und die Zusammenführung
dieser Stellen zu übergeordneten Einheiten. Die Aufbauorganisation
legt die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter in der Hierarchie fest.
Die Aufbauorganisation wird grafisch meist als Organigramm dargestellt
und ergänzt durch Stellen- bzw. Funktionsbeschreibungen und Verantwortlichkeitsmatrizen
(vgl. Ablauforganisation).
Aufzeichnungen
Aufzeichnungen (Nachweisdokumente, wie z.B. Protokolle) dienen der Dokumentation
bzw. der Beschreibung des Ist-Zustandes (vgl. Dokumente).
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